Unser Antrag: Schluss mit Flachbau-Supermärkten

Wir wollen Schluss machen mit den Supermarkt-Flachbauten. Stattdessen sollen auf diesen Flächen zusätzlich Wohnungen oder Praxisräume entstehen, denn der Platz wird knapp in Stade und wir wollen diesen besser nutzen.

Oldtimer vor US-Generalstore
Oldtimer vor US-Generalstore Bild: Falkenpost auf Pixabay

Die Flächenknappheit ist auch in der Hansestadt Stade längst angekommen. Wir müssen mit dem knappen Gut Boden künftig daher sehr viel umsichtiger umgehen. Bei zukünftigen Planungen müssen wir vertikaler denken, also in die Höhe und ergänzende Nutzungen möglich machen. Mittelfristig können wir so Nachverdichtung verträglich vorantreiben, den Flächenverbrauch reduzieren und mehr Wohnraum zur Verfügung stellen. 

Jeder kennt die eingeschossigen Supermarkt- und Discounterbauten, die sich vor allem an den Hauptverkehrsstraßen unserer Stadt befinden. Wir finden, dass hier der knappe Platz nicht gut genutzt wird. Darum haben wir in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Umwelt folgenden Antrag eingebracht:

Mehrgeschossigkeit und Nutzungsmischung

Der Rat der Hansestadt Stade erwirkt einen Aufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre nach § 14 BauGB für jene Fälle, in denen ein Investor bzw. Projektentwickler in Wohn- und gemischten Gebieten lediglich eine eingeschossige Einzelhandelsnutzung umzusetzen gedenkt; Ziel der Veränderungssperre ist es, über die Änderung oder erstmalige Erstellung eines Bebauungsplans mehrgeschossige Gebäude mit Nutzungsmischung – soweit möglich – zwingend festzusetzen. Die Anzahl der Geschosse sowie die weiteren Nutzungen sind einzelfallbezogen im jeweiligen Verfahren zu definieren, übergeordnetes Ziel ist die Schaffung dringend benötigten Wohnraums sowie der sorgsame Umgang mit Grund und Boden im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Auch für den Fall eines Projektes der Siedlungserweiterung (z.B. Heidesiedlung 2.0) sowie bei kommunalen Grundstücksvergaben mit Einzelhandelsnutzungen stellt die Verwaltung vorgenannte Mehrgeschosssigkeit und Nutzungsmischung sicher. In allen Fällen, auch mit Blick auf etwaige begründete Abweichungen von vorgenannter Regel, entscheidet der Rat.

Kurz und knapp zusammengefasst

Künftig dürfen in Wohn- und Mischgebieten der Hansestadt Stade keine eingeschossigen Einzelhandelsgebäude mehr gebaut werden. Dies gilt für Neuansiedlungen ebenso wie für Neubauten an bestehenden Standorten. Stattdessen sollen auf solchen Einzelhandelsflächen in mindestens einem weiteren Geschoss Wohnungen, Praxisräume oder Platz für soziale Einrichtungen entstehen. 

In anderen Kommunen ist das längst üblich und die Einzelhandelsketten stellen sich auf diese Veränderung ein.

Dieser Antrag geht nun in die politische Beratung. 

 

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Autor: Kai Koeser

Kai Koeser