Angebot für Kinder. Kommunen entlasten.
Ein hochwertiges Mittagessen ist für Kinder in der Schule und in Kindertagesstätten und Krippen eine wichtige Grundlage. Im besten Fall ist dieses natürlich frisch gekocht und aus regionalen Produkten zubereitet. Das ist für die Kommunen als Schulträger oft eine große Herausforderung, eine finanzielle und organisatorische Belastung. Und das nicht erst seit den steigenden Lebensmittelkosten. Jetzt kommt noch die durch russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verursachten Kostensteigerungen hinzu. Die Landesregierung hat es sich hier zum Ziel gesetzt, die Kommunen in dieser schwierigen Situation wirksam zu unterstützen. Es geht hierbei darum, Kostensteigerungen aufzufangen, Angebote bezahlbar zu halten und zusätzliche Belastungen für Familien zu vermeiden.
Nachtragshaushalt: 1,1 Milliarden Euro für die Kommunen
Der Niedersächsische Landtag hat noch 2022 einen Nachtragshaushalt in Höhe von 2,9 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Hiervon fließen 1,1 Milliarden zur Entlastung an die Kommunen. Hierzu gehören auch die Mittel aus dem Sofortprogramm in Höhe von 200 Millionen Euro (100 Millionen Euro zum Ausgleich von Mehraufwendungen in Kindertagesstätten und Schulen + 100 Millionen Euro zum Ausgleich von Kostensteigerungen der Mittagsverpflegung). 179 Millionen Euro wurden hiervon bereits im Dezember 2022 an die Landkreise, Städte und Gemeinden ausgestattet. Die restliche Summe fließt an die Schulen in freier Trägerschaft. Rückmeldungen aus ganz Niedersachsen bestätigen, dass das Geld bei den Schulträgern angekommen ist und so Mehrkosten im Bereich der Heizkosten oder Verpflegung aufgefangen werden konnten. Auf diese Weise konnten Beitragszahlungen für Familien stabil gehalten werden. Leider gibt es auch Beschwerden, dass die Mittel für Kitas und Schulen aus dem Nachtragshaushalt 2022 nicht bei diesen ankommen. Teils wurden auch trotz der finanziellen Unterstützung durch das Land Beiträge für die Mittagsverpflegung erhöht. Ich bin hierzu im engen Austausch mit den Städten und Gemeinden vor Ort.
Vereinfachtes Antragsverfahren
Für die Landeshilfen wurde bewusst ein vereinfachtes Verfahren ohne aufwendige Förderanträge gewählt, damit die Mittel schnell in den Kommunen ankommen und dort ihre Wirkung entfalten können. Mit Blick auf die negativen Rückmeldungen steht das Kultusministerium nun im engen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, um auf die Kommunen als Schulträger bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe einzuwirken, dass die Landesgelder unmittelbar für die Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas zur Verfügung gestellt werden. Denn es liegt in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, die Gelder zu verteilen. Eines ist doch klar: die Mittel aus dem Sofortprogramm müssen an den vorgesehenen Stellen ankommen. Nur so kommen wir alle gemeinsam gut durch diese Krise.
Das ist besonders wichtig, damit auch künftig unkomplizierte Verfahren für Kommunen aufgestellt werden können.